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Die Stadtschamanen - Teil 7 von 9
von Dr. Friedrich Demolsky

Achtung: Die Ausführungen in dieser Artikelserie können von mir heute nur mehr dann aufrecht erhalten werden, wenn vom Leser der darin verwendete Begriff 'Stadtschamanen' durch die Worte 'echte Schamanen' ersetzt wird.

Zuviel ist inzwischen passiert, und ich musste erkennen, dass ich die Sachlage zur Zeit des Verfassen dieser Serie zu optimistisch eingeschätzt hatte. Heute weiß ich, dass man nie und nimmer zu einem Schamanen durch den Besuch von Wochenendworkshops oder Ausbildungslehrgängen werden kann, und das gilt auch für die 'Stadtschamanen', die Gegenstand dieser Serie sind.

Wir sehen uns seit einigen Jahren mit einer sehr bedenklichen Entwicklung konfrontiert. Diese hat mir zu diesem klarstellenden Zusatz geraten.

Immer mehr Absolventen einschlägiger Workshops und schamanischer Ausbildungslehrgänge nahmen in dieser Zeit das Vermittlungsangebot meiner Frau Ketut Arianik in Anspruch und haben sie um die Hilfe unserer echten, auf Bali praktizierenden Schamanen aufgrund eigener Probleme gebeten.

Bei vielen Absolventen dieser 'schamanischen Ausbildungen' war das energetische System völlig aus den Fugen, und musste durch unsere schamanischen Heiler während ihres Bali-Aufenthaltes ausbalanciert werden. Andere berichteten uns von Depressionen nach ihrer 'Ausbildung zum Schamanen', von einem gegen sie gerichteten magischen Bann, von einer Serie von Unglücksfällen und andauernden Partnerschaftskonflikten, von beruflichen Misserfolgen und Mobbing, oder sie hatten danach plötzlich zahlreiche Heimsuchungen und Erscheinungen negativ gesinnter Geistwesen oder hörten plötzlich Stimmen, die ihnen den kurz bevorstehenden Tod ankündigten. Einer unserer Klienten, der eine solche 'Ausbildung zum Schamanen' absolviert und danach als 'Schamane' praktiziert hatte, musste nach einem Nervenzusammenbruch sogar den Notdienst einer psychischen Hilfseinrichtung in Anspruch nehmen.

Es waren unsere befähigten balinesischen Schamanen, welche auch diesen Hilfesuchenden geholfen haben, und nicht etwa andere 'Stadt-, Land- und Dorfschamanen', die eine ähnliche 'Ausbildung zum Schamanen' genossen haben wie unsere Hilfe suchenden Klienten selbst.

Aus diesen Gründen, sahen wir uns veranlasst, diesen klärenden Zusatz dem unveränderten Text dieser Artikelserie voran zu stellen.

Siehe dazu auch unsere 5-teilige Videoserie:

Die Schmanenmacher - Teil 1 - 5 >>>

Sanur, am 25.3.2013

Ketut Arianik & Dr. Friedrich Demolsky

 

Der Begriff ‚Heilen’ und seine mannigfaltige Bedeutung

Das deutsche Wort ‚Heilen’ beinhaltet die Silbe ‚heil’. Diese ist ihrerseits ein eigenständiges, aus historischen Gründen weithin bekanntes Wort, das heute nur mehr selten im deutschen Sprachgebrauch verwendet wird.

Das deutsche Wort ‚Heil’ wurde während der Zeit des Nationalsozialismus überstrapaziert. Als eine Art Mantra wurde es zur Verfolgung politischer Zielsetzungen vom damaligen Regime missbräuchlich verwendet und den Menschen als Grußformel aufoktroyiert. Aus diesem Grunde löst dieses Hauptwort bei vielen Menschen auch heute noch unangenehme Assoziationen aus. Aber nur wenige Menschen kennen die mannigfaltige Bedeutung dieses Wortes.

Das Hauptwort ‚Heil’ hat folgende Bedeutungen:
1. Glückseligkeit; religiöse Erlösung; Gnadengeschenk; 2. Wohlergehen; 3. der Nutzen; Besserung; Hilfe.

Das Eigenschaftswort ‚heil’ bedeutet:
1. unversehrt; unbeschädigt; unverletzt 2. nicht entzweit; ganz.

Und das Zeitwort ‚heilen’ bedeutet:
1. gesund machen; eine Krankheit beseitigen; von Schädlichem, falschem Glauben etc. befreien 2. gesund werden; heil werden.

vgl. Neues Deutsches Wörterbuch, Karl-Heinz Göttert

Das Wort "heil" leitet sich vom altgemanischen Wort "heilagr" ab. "Heilagr" hatte bei den alten Germanen die Bedeutung von "Sich-in-Harmonie-mit-der-Gottheit-Befinden".

Jeder Stammesgenosse, der damals die moralischen, ethischen und rechtlichen Verhaltensregeln seiner Gemeinschaft befolgte, galt als ‚heilagr’, als ein Individuum, das mit den Göttern im Frieden ist und deswegen auf deren Schutz und Beistand vertrauen durfte. "Heil sein", bedeutete demnach "ganz sein", iSv 'Im-Frieden-mit-dem-Göttlichen-Sein'.

Wer damals gegen ein göttliches Gebot verstieß und etwa einen Stammesgenossen tötete, der wurde nach altem germanischen Recht als "unheilbar" betrachtet, was soviel bedeutete, dass der Betroffene durch das Missachten des göttlichen Gebotes aus der Harmonie mit der Gottheit herausgefallen ist.

Die rechtliche, sittliche und faktische Konsequenz dieses Herausfallens bestand nach altem germanischen Recht darin, dass ein solcher Täter für "vogelfrei" erklärt wurde. Damit war sein Schicksal besiegelt. Jedermann hatte das Recht, ihn zu töten. Nach altgermanischem Recht, gab es keinerlei rechtliche Sanktion für die Tötung eines Vogelfreien.

Der Stadtschamane sollte sich stets auch der ursprünglichen Bedeutung der Worte ‚heil’, ‚heilen’, ‚Heilung’ bewusst sein, wenn er die Durchführung einer schamanische Heilbehandlung an einem Klienten in Erwägung zieht.

Da diese Wörter im allgemeinen Sprachgebrauch mehrdeutig sind, muss er insbesondere den Heilzweck, dh seine eigene Absicht sowie das Ziel der von ihm durchgeführten Heilbehandlung aus rechtlichen Gründen im Auge behalten.

Besteht der Zweck einer schamanischen Heilbehandlung etwa darin, einen kranken Klienten ‚gesund zu machen’ ODER darin, ‚eine bestehende Krankheit zu beseitigen’, dann könnte das – juristisch gesehen – bei wörtlicher Auslegung des Begriffes ‚Heilen’ eine Verletzung des im Teil 6 dieser Serie erörterten ‚Arztvorbehaltes’ darstellen. Der Stadtschamane MUSS darüber Bescheid wissen, dass diesfalls ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet werden könnte.

Wenn aber der Zweck einer schamanischen Heilbehandlung - dh die Absicht des Stadtschamanen UND/ODER das Ziel der von ihm durchgeführten Behandlung - ausschließlich darauf gerichtet ist, einen Klient von ‚Schädlichem zu befreien’, ODER dessen ‚Wohlergehen’ zu fördern, ODER seine ‚Ganzheit’ im Sinne von Verbundenheit und Harmonie mit dem Universum und den darin waltenden (göttlichen) Kräften wieder herzustellen, ja dann bleibt bei wörtlicher Auslegung der Begriffe ‚heilen’ und ,Heilung’ selbst für den Juristen wenig Raum, einen Verstoß gegen den Arztvorbehalt anzunehmen.

Nachdem der Zweck einer schamanischen Heilbehandlung im Interesse des Stadtschamanen durch die juristische Brille betrachtet und zu seinem Schutz vor behördlicher Verfolgung hinreichend erläutert wurde, werden wir diese im nächsten Abschnitt vom schamanischen Hochstand aus betrachten.
 
Beachte: Alle rechtlichen Ausführungen in diesem Artikel stellen die Rechtsauffassung des Autors dar, der selbst rechtskundig ist. Diese verstehen sich weder als Empfehlungen, noch sind sie eine Garantie, dass die zuständige Behörde mit der hier dargelegten Rechtsauffassung übereinstimmt. Aus diesem Grunde lehnt der Autor jede Haftung für allfällige Schäden oder sonstige Nachteile ab, die in irgend einem Zusammenhang mit der hier geäußerten Rechtsauffassung stehen.

 

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