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Titel des ersten Balischamanen in Deutschland zum Okkasionspreis von € 39,00
Neue Erkenntnisse betreffend den Aufsehen heischenden Titel, welchen der "erste Balischamane in Deutschland" führt, und wie bzw. wo Du derzeit einen solchen für nur € 39,00 im Sonderangebot erwerben kannst; mit Nachtrag vom 11.9.2012 betreffend eine dazu ergangene Gerichtsentscheidung
von Dr. Friedrich Demolsky

 

Im März 2010 habe ich den kritischen Artikel

Hanswurst, Scharlatan oder  erster Balischamane in Deutschland ? >>>

geschrieben, um Hilfesuchende vor den unglaublichen Umtrieben von Wannabes, Plastik- und Pseudo-Schamanen im Westen zu warnen. Dieser Artikel hat einiges Aufsehen erregt. Die teils bissigen und empörten Kommentare meiner Leser sind im Anschluss an den Artikel auf dieser Webseite veröffentlicht.

Um die Hintergründe des nunmehrigen Artikels in ihrer gesamten Tragweite zu verstehen, empfehle ich Dir, nicht nur den og. Artikel zu lesen, sondern auch

The Lazy Woman's Guide zur Schamanin Teil 1 bis 5 >>>

Warnung: Jeder ist ein Schamane, wenn… >>>

Hier ist eine kurze Replik für jene Leser, welche den erstgenannten Artikel gelesen haben:

Darin habe ich die lächerliche Selbstdarstellung und die mehr als fragwürdigen schamanischen "Aktivitäten" eines Mannes in Deutschland kritisch beleuchtet, der die Homepage

www.bali-schamane.de

betreibt. Dieser tritt auf seiner HP im blütenweißen, traditionellen balinesischen Gewand mit balinesischem Kopfschmuck auf und bietet in Deutschland und Österreich 'schamanische Heilbehandlungen' an. Er behauptet nach wie vor, dass er sich auf die Behandlung von Patienten spezialisiert hätte, die von der westlichen Medizin aufgegeben worden wären. Bis vor Kurzem nannte sich dieser Otto Normalhochstapler Jero Mangku Gede Balian Jerman und übersetzte diesen Kauderwelsch mit: 'Erster Balinesisch-Hinduistischer Priester der Heilung (Schamane) in Deutschland'.

Aufgrund meines kritischen Artikels, wurden inzwischen die Worte Gede Balian Jerman und deren Übersetzung (siehe oben) aus der HP des "Ersten Balischamanen in Deutschland" entfernt. Er bezeichnet sich darin aber noch immer als "Jero Mangku" und weist sogar darauf hin, dass in Bali die Priester so genannt würden, wobei man sie nur mit 'Mangku' anspräche. Außerdem führt dieser Mann noch immer den Pseudotitel "Dr. h.c. of alternative Therapy (USA)" und bietet noch immer "schamanische Heilbehandlungen" in seiner HP an.

Vor diesem Hintergrund habe ich damals die Frage aufgeworfen, für wie doof manche Leute die Besucher ihrer Webseiten halten? Heute kann ich diese Frage beantworten: Sie halten die Besucher ihrer Homepage ganz offensichtlich für sehr dumm...!

Und genau darum geht es mir im nachfolgenden Artikel:

Wie man für € 39,00 zum Dr. h.c. of Alternative Therapy wird
...denn der Glaube an das Unechte hat nur so lange Bestand,
bis das Echte erkannt wurde!
Ich habe damals den Pseudotitel "Dr. h.c. of alternative Therapy (USA)" gegoogled und keinen einzigen Hit erhalten. Heute kenne ich den Grund dafür:

Bei diesem Aufsehen heischenden, lächerlichen Namenszusatz handelt es sich nicht etwa um einen akademischen Grad, sondern um einen kirchlichen Ehrentitel, der unter anderem von der

Miami Life Development Church (MLDC) >>>

gegen eine einmalige Spende von Euro 150,00 zum käuflichen Erwerb angeboten wird.

Es geht aber derzeit noch viel günstiger...

Zögere also nicht lange, wenn Du Deine 'geistigen Kräfte' durch einen für Aufsehen sorgenden Titel für ein paar müde Euros zertifiziert haben willst ;-)

Derzeit (8.3.2012) läuft eine Aktion (!) beim Gutscheinriesen Groupon in München, wo Du den gleichen Titel, den der "ersten Balischamane in Deutschland" führt, im Sonderangebot für lächerliche Euro 39,00 erwerben kannst. Ja, Du hast schon richtig gelesen! Schau nur hin und staune!

Im Bestellformular der Miami Life Development Church (MLDC) heißt es dazu wörtlich:

"Bitte wählen Sie

Sie haben die Wahl zwischen Doktortiteln aus den unten stehenden Bereichen. Bitte füllen Sie das Formular aus, um den gewünschten Doktortitel zu bekommen.

... of Alternative Health
... of Alternative Therapy
... of Angel Therapy
... of Apologetics
... of Aromatherapy
... of Astral Projection
... of Biblical Archaeology
... of Bibical Counseling
... of Biblical Studies
... of Christian Counseling
... of Christian Counseling Psychology
... of Christian Education
... of Church Administration
... of Church Management
... of Comparative Religion
... of Counseling
... of Divinity
... of Dowsing
... of Drug & Alcohol Counseling
... of Esoteric Psychology
... of Esoteric Psychotherapy
... of Esoteric Sciences
... of Exorcisms
... of Feng Shui
... of Gospel Music
... of Healing Sciences
... of Holistic Nutrition
... of Holistic Sciences
... of Homeopathy
... of Immortality
... of Metaphysical Sciences
... of Metaphysics
... of Ministerial Education
... of Ministry  
... of Motivation
... of Paranormal Psychology
... of Parapsychology
... of Pastoral Counseling
... of Pastoral Hypnotherapy
... of Pastoral Psychology
... of Pastoral Psychotherapy
... of Psychic Astrology
... of Psychic Sciences
... of Radionics
... of Religion
... of Religious Counseling
... of Religious Economics
... of Religious Education
... of Religious Humanities
... of Religious Science
... of Sacred Theology
... of Spiritual Counseling
... of Spiritual Healing
... of Transcendental Meditation
... of Theocentric Communications
... of Theocentric Humanities
... of Theocentric Hypnotherapy
... of Theocentric Liberal Arts
... of Theocentric Psychology
... of Theocentric Sciences
... of Sacred Theology
... of Transpersonal Communications
... of Transpersonal Psychology
... of Ufology
... of Wellness Studies  

Die MLDC klärt den Erwerber eines solchen Titels auch unmissverständlich darüber auf, was es damit auf sich hat und schreibt dazu wörtlich (siehe HIER):

"Sie haben durch den "Honorary Doctor“ eine Position, welche wir Ihnen in Form des erstellten Zertifikats bescheinigen werden. Diese zeigt nun Jedermann, dass Sie als Doctor of (Dr.h.c.) ….. geistige Kräfte innehaben, die dem Wesen und der Leistungsfähigkeit unserer Mitglieder - der MLDC - entsprechen".

Ja? Wirklich? Nun, es mag ja sein, dass dieses Zertifikat uns tatsächlich einen Hinweis betreffend die "geistigen Kräfte" des Trägers eines solchen Titels vermittelt - zumindest indirekt! Es verrät uns aber in keinster Weise, wie es wirklich damit bestellt ist. Im Falle des ersten Balischamanen in Deutschland, dürfte es - meiner Meinung nach - mit den angesprochenen geistigen Kräften nicht sehr weit bestellt sein.

Warum? Nun, die MLDC weist in der Rubrik "Wichtiger Hinweis" (siehe selbst!) den Erwerber eines solchen "Titels" ausdrücklich darauf, dass es sich bei allen obgenannten Titeln um Ehrendoktortitel im kirchlichen Bereich handle.

Wörtlich führt die MLDC bezüglich des Führens eines solchen Titels aus:

"Sie erhalten einen Ehrentitel des MLDC Institutes aus Miami, Florida. Die Doktortitel sind kirchlich. Diese kirchlichen Titel sind nicht mit akademischen Titel wie für Jura, Medizin oder Philosophie zu verwechseln und Sie müssen darauf achten, dass Sie nicht zu einer Verwechslung beitragen. Sie dürfen den Titel nicht als "Dr. Name Zuname" führen. Sie müssen immer den Fachbereich und das Herkunftsland sowie die Ausstellungsstelle nennen.

Sicher gehen Sie mit

Name Zuname
Dr. h.c. of metaphysiks, MLDC Institute (USA)

oder

Dr. h.c. Name Vorname of metaphysiks, (MLDC/USA)"

Bitte kürzen Sie den kirchlichen Bereich nur dann ab, wenn definitiv eine Verwechslung mit einem inländischem oder ausländischem akademischen Titel nicht statt finden kann. Die Verantwortung für das gesetzeskonforme Tragen der Titel im jeweiligen Land trägt der Erwerber."

An anderer Stelle klärt die MLDC den Erwerber über die Strafbarkeit des Führens ihrer "Ehrentitel" im Falle des Bestehens von Verwechslungsgefahr auf. Sie schreibt dazu wörtlich (klick HIER und siehe selbst!):

Diese Dr-Titel sind keine akademischen Grade, sondern kirchliche Titel. Deswegen muss ein Ehrendoktor seinen Titel stets ausschreiben. Schreibt er nur einfach "Dr.", macht er sich leider strafbar, weil dann der Anschein erweckt wird, es handle sich um einen akademischen Grad. Und dazu sagt das Gesetz: "Unbefugt ist das Tragen, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen kann*), den Anschein der Berechtigung des Tragens zu erwecken."

*) Anm.: Die Rechtsprechung spricht hier bloß von der Möglichkeit einer Verwechslung, welche ausreicht, um das strafrechtlich zu ahndende Delikt der unbefugten Führung eines Titels zu vollenden. Dies bedeutet, dass das Führen eines der oben aufgelisteten kirchlichen Titel genau dann unbefugt und strafbar ist, wenn nach dem Gesamteindruck eines durchschnittlichen, nicht genau prüfenden Beurteilers eine Verwechslung jenes kirchlichen Ehrentitels mit einem akademischen Grad möglich ist.

Die Möglichkeit der Verwechslung des vom "ersten Balischamanen in Deutschland" geführten Titels mit einem akademischen Grad in den USA ist deshalb sehr leicht möglich, weil der Träger diesen kirchlichen Ehrentitel, ohne Hinweis auf die Ausstellungstelle, dh auf die Miami Life Development Church, führt. Da der Träger dieses Titels überdies alternative Therapien ("schamanische Heilbehandlungen" und Reiki) anbietet, erweckt er durch die Führung jenes Titels in der Öffentlichkeit den Anschein, jenen Ehrentitel von einer Universität in den USA aufgrund seiner besonderen Leistungen auf dem Gebiete der alternativen Therapie verliehen bekommen zu haben.

Die Gefahr einer Verwechslung des ihm bloß aufgrund einer Geldspende verliehenen Titels mit einem akademischen Grad ist m.E. nicht nur möglich, sondern sogar sehr wahrscheinlich!

Möglicherweise ist diese Verwechslungsmöglichkeit sogar ein Kalkül des "ersten Balischamanen in Deutschland", um dadurch im Hinblick auf seine Person (als Therapeut) und sein therapeutisches Angebot ("schamanische Heilbehandlungen", Reiki) mehr Bedeutung zu suggerieren und Aufsehen zu erregen, was bei gesetzeskonformer Führung seines "Titels" wohl kaum möglich wäre.

Diese wichtigen rechtlichen Hinweise hat der "erste Balischamane in Deutschland" entweder überlesen, oder nicht richtig verstanden, zumal er die Ausstellungsstelle - nämlich die Miami Life Development Church (MLDC)  - bei der Führung seines "Titels" - aus welchen Gründen auch immer - überhaupt NICHT nennt. Und genau dadurch erweckt er den Anschein, dass er zum Tragen des Titels berechtigt ist und trägt definitiv zur Verwechslungsgefahr des von ihm geführten Titels mit einem akademischen Grad bei.

Ich habe - im Gegensatz zum 'ersten Balischamanen in Deutschland' - meinen Magister- und Doktortitel an der UNI Wien erworben, letzteren durch das Verfassen einer Dissertation und durch Ablegen aller erforderlichen Rigorosen. Und ich habe mich auch noch niemals als Schamane ausgegeben, obwohl ich mir ein umfassendes Wissen betreffend den Schamanismus angeeignet habe.

Als graduierter Jurist habe ich bereits in meinem Artikel

Hanswurst, Scharlatan oder  erster Balischamane in Deutschland ? >>>

darauf hingewiesen, dass bei Führung des Titels 'Dr. h.c. of alternative Therapy (USA) ganz offensichtlich Verwechslungsgefahr im Hinblick auf einen akademischen Grad besteht, und sohin der Tatbestand gemäß § 132a StGB - Deutsches Strafgesetzbuch hergestellt worden sein dürfte. 

Ich bin nicht der Richter jenes "Balischamanen", sondern bloß dessen Kritiker. Diesen Menschen und andere Pseudo-Schamanen kritisiere ich deshalb, um die Öffentlichkeit vor deren krassen "schamanischen Umtrieben" zu warnen und Hilfesuchende vor Ausbeutung durch Dilettanten oder selbst ernannte Schamanen, "erste Pfeifenträger", "Gay Eagles" oder andere Witzfiguren zu schützen bzw. meine Leser vor möglichen finanziellen Nachteilen und gesundheitlichen Schäden zu bewahren.

Allerdings habe ich lange Zeit als Richter an einer österreichischen Berufungsbehörde gearbeitet und an einer Verwaltungsakademie Verfassungs-, Verwaltungs- und Bürgerliches Recht unterrichtet.

Ich bin demnach hinreichend rechtskundig, um im vorliegenden Fall meine qualifizierte Rechtsansicht zu äußern.

Meines Erachtens besteht bei der Titelführung durch jenen deutschen "Balischamanen" eine Verwechslungsgefahr im Hinblick auf einen akademischen Grad, da er die Ausstellungsstelle NICHT im Titel anführt, obwohl er dazu von Gesetzes wegen verpflichtet ist.

Rechtlich ist m.E. davon auszugehen, dass durch die Führung des Titels "Dr. h.c. of alternative Therapy (USA)", ohne gleichzeitiger Nennung der Miami Life Development Church als Ausstellungsstelle, sehr wohl die Möglichkeit besteht, dass durch diese Unterlassung vom "ersten Balischamanen in Deutschland" zur Gefahr der Verwechslung des von ihm geführten kirchlichen Ehrentitels mit einem akademischen Grad definitiv beigetragen wird.

Es ist m.E. rechtlich weiters davon auszugehen, dass durch die Führung des og. kirchlichen Ehrentitels in besagter Weise der strafrechtlich zu ahndende Tatbestand gemäß § 132a StGB (Deutsches Strafgesetzbuch) hergestellt ist, und sohin den "ersten Balischamanen in Deutschland" auch die Strafandrohung dieser Norm jederzeit treffen kann.

So steht es tatsächlich um die "geistigen Kräfte" vieler Hochstapler und Pseudo-Schamanen, die heute im Westen ihr 'schamanisches Unwesen' treiben!

Die in meinem ersten Artikel aufgeworfene zentrale Frage an den Leser bleibt auch hier offen. Ich ermutige Dich aber, Dir selbst eine angemessene Antwort darauf zu geben. Diese Frage lautet heute:

'Würdest Du Dich selbst, im Falle einer Erkrankung, oder einen geliebten Menschen, der wegen seiner Krankheit von der Schulmedizin aufgegeben wurde, einem solchen Hochstapler und Pseudo-Schamanen anvertrauen oder Dich 'schamanischen Heilbehandlungen' bei diesem oder anderen Wannabes unterziehen?'

Wenn Deine Antwort darauf JA ist, dann hast Du ein Problem, lieber Freund,...! Glaube mir!
 


Wichtiger Nachtrag vom 11.9.2012

Heute erschien im Spiegel Online folgender Artikel, der meine oben geäußerte Rechtsansicht geradezu bestätigt:

Wenn Du den gesamten Spiegel-Artikel lesen willst, klick HIER, oder in den nachstehenden Screenshot >>>

 

Hier ist die dazu ergangene Gerichtsentscheidung im Wortlauf

Kein Doktortitel in “Ufology“ über Groupon (Nr. 35/2012)

Pressemitteilung Nr. 35/2012 vom 10.09.2012

"Das Internetportal Groupon darf nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin keine Gutscheine für bestimmte Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel anbieten.

Die Antragstellerin bietet auf ihrem Internetportal Rabattgutscheine für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter an, u.a. auch solche für die Ausstellung von Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel einer "Miami Life Development Church". Unter den angebotenen Bereichen fanden sich u.a. solche wie “Angel Therapy”, “Exorcism”, “Immortality” oder “Ufology”. Mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 7. Juni 2012 untersagte der Antragsgegner der Antragstellerin, Gutscheine für Titel zum Kauf anzubieten, die Hochschulgraden, Hochschultiteln oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich seien. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin mit dem Einwand, aufgrund der größtenteils in eine scherzhafte Richtung weisenden Fachbereichsbezeichnungen bestehe keine Verwechslungsgefahr.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Eilantrag zurück. Die Vermittlung der Vergabe von Titeln, die Hochschulgraden, Hochschultiteln oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich seien, sei nach dem Berliner Hochschulgesetz verboten. Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr sei auf einen durchschnittlichen Betrachter abzustellen. Nach diesem Maßstab seien die von der "Miami Life Development Church" vergebenen Bezeichnungen Hochschulgraden bzw. Hochschultiteln zum Verwechseln ähnlich. Die für die Titelvergabe zur Auswahl stehenden, angeblich kirchlichen „Fachbereiche“ wiesen eine deutliche Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereichen auf. So könne etwa die Bezeichnung “Psychic Sciences” von einem flüchtigen Betrachter leicht mit „Psychologie“ verwechselt werden. Andere „Fachbereiche“ besäßen zwar bei Übersetzung in die deutsche Sprache offensichtlich keine Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereichen; die Beurteilung setze aber differenzierte Englischkenntnisse voraus, über die der durchschnittliche Betrachter nicht verfüge. Bei bloß oberflächlicher Betrachtung sei daher gerade nicht ohne weiteres erkennbar, dass es sich bei den Titeln um „Fantasiegebilde“ bzw. „Scherzartikel“ handele.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.


Beschluss der 3. Kammer vom 4. September 2012, VG 3 L 216.12" Quelle

 

Rechtlich folgt aus dieser gerichtlichen Entscheidung:

Da der "erste Balischamane in Deutschland" am heutigen Tage (11.9.2012) den Pseudotitel Dr. h.c. of alternative Therapy (USA) auf seinen Webseiten

1. http://www.bali-schamane.de/index.html

2. http://www.physiomayer.de/index.html

noch immer führt, dürfte er - wie von mir dargelegt (siehe oben) - den strafrechtlich zu ahndenden Tatbestand gemäß § 132a StGB (Deutsches Strafgesetzbuch; Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) verwirklicht haben.

 

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